Fünf gute Gründe, „Stiften zu gehen“
„ Die Demokratie als Gesinnungskraft und Lebensform lebt von den vielen Freiwilligkeiten der Bürger“. (Theodor Heuss)1. Sie engagieren sich für das Gemeinwohl.
2. Sie sorgen für Nachhaltigkeit
3. Sie kümmern sich um das, was Ihnen wichtig ist.
4. Sie erhalten steuerliche Vergünstigungen.
5. Ihre Ideen und Ziele werden „unsterblich“.
Allgemeines
Der Begriff „Stiftung“ ist zwar nicht durch Gesetz definiert; aus verschiedenen Rechtsvorschriften sowie aus Rechtsprechung und Literatur ergibt sich jedoch eine Reihe von Merkmalen, die eine Stiftung kennzeichnen. Dazu zählen insbesondere das Stiftungsvermögen, der Stiftungszweck und die Stiftungsorganisation.Der Inhalt dieser Merkmale wird im Einzelfall ausschließlich vom Stifter oder von der Stifterin bestimmt, die so ihren Stifter-willen in einem Stiftungsgeschäft sowie in einer Stiftungssatzung niederlegen, die Bestandteil des Stiftungsgeschäfts ist.
Wer eine Stiftung ins Leben rufen will, muss demnach zuerst seine eigenen Absichten – also den Stifterwillen – klar umrissen in einer Urkunde festlegen, die Grundlage für die Stiftung werden soll.
Weil der Stifterwille für die Gestaltung einer Stiftung von so entscheidender Bedeutung ist, genießt dieser Wille den Schutz der Rechtsordnung und gilt als Maxime für die Anwendung der stiftungsrechtlichen Vorschriften. So heißt es zum Beispiel im Bayerischen Stiftungsgesetz: „Die Achtung vor dem Stifterwillen ist oberste Richtschnur bei der Handhabung dieses Gesetzes.“
Ähnliche Bestimmungen finden sich in anderen Landesstiftungsgesetzen. Spätere Änderungen der Satzung und des Zwecks einer Stiftung sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie dem wirklichen oder mutmaßlichen Stifterwillen entsprechen oder mit ihm in Einklang zu bringen sind.